die Vorgaben der Komfortstufe A werden dagegen eingehalten. Damit sind auch diese Parkplätze problemlos nutzbar. Auch aus Sicht der Verkehrssicherheit ist die knappe Unterschreitung der verlangten Mindestbreite unproblematisch, zumal es sich bei den Fahrgassen im Bereich dieser Parkplätze um Einbahnstrassen handelt und die Parkfelder auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite die verlangte Mindestbreite einhalten. Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass sich das Bauvorhaben im städtischen Gebiet befindet, wo mit etwas engeren Platzverhältnissen in Parkhäusern zu rechnen ist. 27 SN 640 291, Ziff. 11, Abb. 5 und Tab. 2. 28 SN 640 291, Ziff. 12, Abb. 6 und Tab. 3.