variiert je nach Breite der Fahrgasse (bei einer Fahrgassbreite von 6.50 m beträgt die Mindestbreite 2.50 m, bei einer Fahrgassbreite von 5.75 m beträgt die Mindestbreite 2.65 m)28. Die vorliegend geplanten Senkrechtparkfelder erreichen alle die Mindestlänge von 5 m. Die für die Komfortstufe B geforderte Mindestbreite ist dort eingehalten, wo die Fahrgassbreite 6.50 m beträgt; in den Bereichen mit Fahrgassbreite 5 m dagegen weisen die Parkfelder 36 bis 42 im zweiten Untergeschoss und die Parkfelder 30 und 32 bis 34 im dritten Untergeschoss nur eine Breite von 2.50 m auf.