zugänglich; die Parkfelder im zweiten Untergeschoss dienen ganz den Migroskunden und auch die Parkfelder des dritten Untergeschosses sind teilweise öffentlichen Nutzungskategorien zugeordnet (vgl. E. 4d). Damit ist grundsätzlich die Komfortstufe B relevant. Beim umstrittenen Vorhaben sind sowohl Längs- als auch Senkrechtparkfelder vorgesehen. Die geplanten Längsparkfelder halten allesamt die Normvorgaben der Komfortstufe B ein (Mindestlänge 6 m, sofern Randparkfeld 5 m; Mindestbreite 1.90 m + 0.30 m [Überhangstreifen], Breite der Fahrgasse 3.50 m27). Bei Senkrechtparkfeldern ist eine Mindestlänge von 5 m gefordert; die Mindestbreite der Komfortstufe B dagegen