e) Die Beschwerdeführenden erachten weiter die Abmessungen der Parkplätze als teilweise ungenügend. Zur Begründung verweisen sie auf die Studie zur verkehrlichen Machbarkeit der J____ AG vom 26. November 2014, Ziff. 5.324. Darin wird Folgendes ausgeführt: "Die Normeinhaltung und die Befahrbarkeit in der Einstellhalle wurde anhand der Norm SN 640 291 a und mit dem Simulationsprogramm Autotrack überprüft. In der Norm sind Mindestabmessungen für Parkierungsanlagen mit öffentlicher Nutzung festgelegt (Stufe B). Zusätzlich definiert die Migros eigene Mindeststandards (Standard GMA, Stufe B+). Für Parkplätze ohne öffentliche Nutzung reicht Stufe A gemäss Norm aus (Minimalanforderungen).