zwei Parkplätze dienen der Reserve. Mit dieser Aufteilung wird erreicht, dass für sämtliche Nutzungskategorien eine dem Mindestmass entsprechende Anzahl Parkplätze vorhanden ist und damit auch den in der ersten Berechnung als öffentlich eingestuften Nutzungskategorien (vorab die Migros) genügend Parkplätze zugewiesen werden. Um dies sicherzustellen, wird der Entscheid mit einer Auflage ergänzt, wonach die Aufteilung der für die einzelnen Nutzungskategorien 22 Geschossfläche durch n-Wert nach Art. 52 Abs. 1 Bst c BauV. 23 Dokument "Berechnung Anzahl Parkplätze", Pl.-Nr. 3.2_A, vom 3. Februar 2016, mit Stempel Rechtsamt