So sind gemäss dieser Aufteilung der Beschwerdegegnerin die Parkplätze im zweiten Untergeschoss (insgesamt 57) ausschliesslich für die "übrigen Nutzungen" (Migros Supermarkt 51 Stück, Migros Restaurant 6 Stück) vorgesehen. Die Parkplätze im dritten Untergeschoss (insgesamt 48) dienen den weiteren "übrigen Nutzungen" (Migros Restaurant 3 Stück, DL Moserstrasse 4 Stück, Kiosk Moserstrasse 2 Stück, Kita 2 Stück, Arztpraxen 2 Stück, Personal Migros 8 Stück, insgesamt 21 Stück) und der Wohnnutzung (25 Stück); zwei Parkplätze dienen der Reserve.