Wie die Stadt Bern richtig ausführt, ist vielmehr davon auszugehen, dass das Verkaufsgeschäft der Migros und die weiteren Dienstleistungsbetriebe vorwiegend von der Quartierbevölkerung genutzt werden, welche für den täglichen Einkauf selten das Auto benutzen wird. Zudem ist das Areal mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Damit steht fest, dass ein Abweichen vom Mindestbedarf von 103 Parkplätzen gegen oben nicht verlangt werden kann. d) In ihrer Berechnungsgrundlage für die Anzahl Parkplätze21 nahm die Beschwerdegegnerin zusätzlich eine Aufteilung der geforderten Parkfelder auf die zwei