Dies reiche für die Mieter von 50 Wohnungen, die Mitarbeiter der Migros und der anderen Betriebe und vor allem auch für die Kunden der Migros und der übrigen Betriebe nicht aus. Es würden neben den reservierten Mieterparkplätzen nicht hinreichend öffentliche Kundenparkplätze zur Verfügung stehen, so dass die Quartierbewohner mit Wildparkierern rechnen müssten. Es sei von besonderen Verhältnissen gemäss Art. 54 BauV auszugehen, weshalb mehr Parkplätze als das Minimum der Bandbreite zu erstellen seien. Eine hinreichende Erschliessung mit Abstellplätzen für Motorfahrzeuge sei nicht gewährleistet.