a) Die Beschwerdeführenden rügen, gemäss der Studie zur verkehrlichen Machbarkeit würden die Abmessungen der Parkplätze im untersten Normbereich liegen, der Standard GMA (Standard Genossenschaft Migros Aare ) werde teilweise unterschritten und es sei empfohlen worden, die eigentlich immer noch zu kleinen Parkplätze den Mitarbeitern zuzuordnen. Mit 105 kleinstmöglichen Parkplätzen werde zudem nur das Minimum der Bandbreite erfüllt. Dies reiche für die Mieter von 50 Wohnungen, die Mitarbeiter der Migros und der anderen Betriebe und vor allem auch für die Kunden der Migros und der übrigen Betriebe nicht aus.