Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden kann daher nicht verlangt werden, dass mindestens 140 Abstellplätze ebenerdig im Freien verfügbar sein müssen. Insgesamt halten die geplanten Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder die rechtlichen Vorgaben ein. 4. Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Parkplatzbewirtschaftung