d) Nach Ansicht der Beschwerdeführenden erfüllen die Abstellplätze für Fahrräder die qualitativen Voraussetzungen von Art. 54c Abs. 2 BauV nicht. Die insgesamt 123 für die Bewohnerinnen/Bewohner und Mitarbeitenden vorgesehenen Abstellplätze befinden sich vorab in drei Veloräumen im Zwischengeschoss (58 Plätze) und im 3. Untergeschoss (38 Plätze) in unmittelbarer Nähe der drei Erschliessungsbereiche und sind via Treppenhaus und mit Lift erreichbar. Ein kleinerer Anteil der Abstellplätze für Bewohnerinnen/Bewohner und Mitarbeitende ist zudem im südwestlichen Fahrradkeller auf Höhe des Zwischengeschosses vorgesehen (27 Plätze) und auch via Rampe erreichbar.