c) Nach den unbestrittenen Berechnungen der Beschwerdegegnerin gestützt auf Art. 54c Abs. 1 BauV besteht beim Bauvorhaben ein Soll-Bedarf von mindestens 214 Abstellplätzen für Fahrräder und Motorfahrräder.17 Die Beschwerdegegnerin weist in den bewilligten Plänen und im "Konzept Parkierung Fahrrad"18 insgesamt 216 Abstellplätze aus: Auf Höhe des Erdgeschosses sind beim Eingangsbereich zum Migros 44 Abstellplätze für Kunden vorgesehen. Im Eckbereich Moserstrasse/