Da die Abstellplätze gemäss Art. 54c Abs. 2 BauV16 so anzulegen seien, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können, würden die 44 oberirdisch vorgesehenen Abstellplätze nicht ausreichen. Es müssten mindestens die 140 für die "übrigen Nutzungen" (ohne Wohnnutzung) veranschlagten Plätze ebenerdig im Freien verfügbar sein. Aufgrund der von der Stadt Bern ständig proklamierten Veloförderung und der trendigen Bewohnerschaft im Breitenrainquartier sei sogar von besonderen Verhältnissen gemäss Art. 54c Abs. 3 BauV mit einem deutlich überdurchschnittlichen Fahrradverkehr auszugehen, was einen höheren Grundbedarf rechtfertigen würde.