a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, von den insgesamt 216 geplanten Veloparkplätzen seien nur 44 Abstellplätze im Freien vorgesehen. Alle weiteren Fahrräder müssten mit Liften in die verschiedenen untergeschossigen Velokeller verfrachtet und dort wieder abgeholt werden. Es liege auf der Hand, dass die Kunden des Migrosmarkts wie auch die Besucher der Dienstleistungsbetriebe ihre Fahrräder vielmehr wild vor dem Gebäude parkieren würden. Da die Abstellplätze gemäss Art. 54c Abs. 2 BauV16 so anzulegen seien, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können, würden die 44 oberirdisch vorgesehenen Abstellplätze nicht ausreichen.