e) Damit ist sowohl auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 6 gegen die Abbruchbewilligung der Stadt Bern vom 3. Juni 2015 als auch auf die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 bis 6 gegen den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 14. Oktober 2015 einzutreten. 2. Koordination Abbruch- und Neubauvorhaben