BauG4 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit zur Beurteilung der form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden gegen die Baubewilligung vom 3. Juni 2015 und gegen den Gesamtentscheid vom 14. Oktober 2015 zuständig.