Mit Stellungnahme vom 5. Februar 2016 nahm die Beschwerdegegnerin zu den aufgeworfenen Punkten Stellung und reichte diverse neue Unterlagen ein. Auf Aufforderung des Rechtsamts der BVE nahm das Amt für Umweltschutz der Stadt Bern (AfU) mit Schreiben vom 19. Februar 2016 Stellung zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit den geplanten Lärmschutzmassnahmen bei zwei technischen Aussenanlagen. Am 29. Februar 2016 ging schliesslich der Fachbericht des TBA OIK II ein. Die Parteien erhielten danach Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. RA Nr. 110/2015/155 5