Weiter stellte das Rechtsamt der BVE der Beschwerdegegnerin eine Frage zu den geplanten Lärmschutzmassnahmen bei zwei technischen Aussenanlagen. Schliesslich wurde das Tiefbauamt, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) beauftragt, einen Fachbericht zur verkehrlichen Machbarkeit der geplanten Zu- und Wegfahrt der Warenanlieferung sowie der Verkehrssicherheit zu erstellen.