Gleichzeitig führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt reichte mit Schreiben vom 30. November 2015 die Vorakten ein und verzichtete dabei unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. Mit Beschwerdeantwort vom 16. Dezember 2015 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist. Die Stadt Bern stellt mit Stellungnahme vom 17. Dezember 2015 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen und der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 14. Oktober 2015 sei zu bestätigen.