3. Mit Gesamtentscheid vom 14. Oktober 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung für das Neubauvorhaben. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. November 2015 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 14. Oktober 2015 und die Erteilung des Bauabschlags. Im Falle einer Baubewilligung seien die von ihnen bereits im Einspracheverfahren angemeldeten Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren vorzumerken.