Dagegen reichte die Beschwerdeführerin 6 am 6. Juli 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die Abbruchbewilligung der Stadt Bern vom 3. Juni 2015 sei aufzuheben. Das 1 Vorakten Regierungsstatthalteramt, pag. 559-573. RA Nr. 110/2015/155 3