1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 8. Juli 2014 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Abbruch der Gebäude Allmendstrasse 2, Moserstrasse 31, 33, 33a, 33b, 33c und Breitenrainplatz 37 auf der Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. 162. Gegen das Abbruchvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin 6 Einsprache. Am 28. November 2014 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Neubau einer Überbauung mit Supermarkt, Restaurant, Kiosk, Dienstleistungsbetrieben, Ärztepraxen, Kindertagesstätte und Wohnungen auf derselben Parzelle. Gegen dieses Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.