Die Breite eines Parkfeldes beträgt gemäss der Norm bei Komfortstufe A mindestens 1,90 m. Zudem ist ein 0,30 m breiter Überhangstreifen einzuhalten. Die Fahrgasse muss 3,30 m breit sein. Diese Vorgaben werden bei einer Parkplatzbreite von 2,50 m übertroffen. Die Fahrgasse ist über 7 m breit. In der Breite besteht somit viel Raum zum Manövrieren. Die Parkfelder befinden sich auf einem Privatgrundstück und nicht längs einer Strasse. Ein erhöhter Manövrierbedarf aufgrund der Kürze der Parkfelder beeinträchtigt die Verkehrssicherheit nicht. Den Vorschriften über Motorfahrzeug-Abstellplätze wird damit Genüge getan.