c) Es ist unbestritten, dass im Rahmen des Bauvorhabens ein Minimum von vier Parkplätzen zu erstellen ist. Das Projekt sieht gemäss Baugesuch15 und Plänen vier Parkplätze für Motorfahrzeuge vor. Diese sind auf der Südwestseite des Gebäudes längs hintereinander angeordnet. Sie sind jeweils 5,50 m lang und 2,50 m breit. Der vorderste Parkplatz befindet sich in einem Abstand von 1 m vom Grundstück der Beschwerdeführerin. Auch zur südwestlichen Grundstücksgrenze (d.h. entlang der Längsseite der Parkplätze) wird ein Grenzabstand von 1 m eingehalten.