Es besteht kein Anlass, an diesen Angaben zu zweifeln. Die Grösse des Betriebs lässt nicht auf mehr betriebsnotwendige Fahrzeuge schliessen, als in der Gewerbehalle untergebracht werden können. Auch erscheint es durchaus sinnvoll, die Abstellplätze für Velos und Motorfahrräder in der Gewerbehalle unterzubringen. Diese verfügt über mehrere grosse Zugänge und hat keine Innenwände. Bei einer sinnvollen Anordnung der gelagerten Materialien und abgestellten Gerätschaften und Fahrzeuge ist die Zugänglichkeit der Velound Motorfahrradabstellplätze in der grosszügig dimensionierten Gewerbehalle gewährleistet.