b) Nach den Angaben des Beschwerdegegners14 dient die Gewerbehalle unter anderem der Einstellung von Fahrzeugen. In der Gewerbehalle sollen die beiden Bagger (soweit sie nicht auf Baustellen im Einsatz sind), ein Lieferwagen mit Anhänger, drei Verdichtungsmaschinen und diverse Materialien gelagert werden. Zudem befinden sich in der Gewerbehalle Abstellplätze für Fahr- und Motorfahrräder. Die Raumverhältnisse sind nach den Ausführungen des Beschwerdegegners grosszügig bemessen, um die gute Zugänglichkeit dieser Abstellplätze zu gewährleisten.