13Vgl. André Werner Moser, Der öffentliche Grund und seine Benützung, Diss. Bern 2011, S. 209 ff.; Christophe Cueni, Strassenbenützungsbewilligungen und -gebühren, KPG-Bulletin 4/2014, S. 151 ff. RA Nr. 110/2015/153 9 zugänglich genug. Die Vorinstanz habe sich mit diesen Rügen nicht auseinandergesetzt und das beantragte Gutachten des Tiefbauamtes nicht eingeholt, womit das rechtliche Gehör verletzt worden sei. Die Beurteilung der Parkierungsanlagen durch das Tiefbauamt sei im Beschwerdeverfahren nachzuholen.