Gemäss Handelsregistereintrag sei der Beschwerdegegner auch im Bereich "Handel mit Pflanzen und Gartenartikeln aller Art" tätig. Er sei daher mittels Auflagen auf der angegebenen Nutzungsart zu behaften oder aber das Bauvorhaben müsse unter dem Gesichtspunkt der Immissionen und der Verkehrssicherheit erneut geprüft werden.