d) Nach Ansicht der Beschwerdeführerin ist aus der Dimensionierung des Bauvorhabens (Magazin mit einer Fläche von mehr als 350 m2) und der Ausstattung (Werkstatt, vier grosse Sektionaltore, grosszügige Büroräumlichkeiten, Garderobe mit Dusche und zwei Toiletten, vier Parkplätze und 12 Veloabstellplätze) abzuleiten, dass dieses für eine Nutzung mit mehr als zwei Mitarbeitern vorgesehen sei. Gemäss Handelsregistereintrag sei der Beschwerdegegner auch im Bereich "Handel mit Pflanzen und Gartenartikeln aller Art" tätig.