c) Im Baugesuch sind das Bauvorhaben und die vorgesehene Nutzungsart zu umschreiben. Die Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens hängt entscheidend von der Nutzungsart ab. Diese ist insbesondere relevant hinsichtlich Zonenkonformität und Immissionsschutz. Entsprechend müssen die Angaben im Baugesuch zur vorgesehenen Nutzung so konkret sein, dass eine Prüfung des Bauprojekts möglich ist.