Mit Gesamtbauentscheid vom 29. September 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung. Die Einsprache wies es ab. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 29. Oktober 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheides vom 29. September 2015 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell sei die Sache zur Durchführung weiterer Beweismassnahmen und zu erneuter Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Subeventuell sei das Bauvorhaben unter zusätzlichen Auflagen zu bewilligen.