betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 29. September 2015 (bbew 70/2015; Gewerbe- und Lagerhalle) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 27. April 2015 bei der Gemeinde Oberbipp ein Baugesuch ein für den Neubau einer Gewerbe- und Lagerhalle mit Büro auf Parzelle RA Nr. 110/2015/153 2 Oberbipp Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone 1. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache.