4. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 2'978.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2015/152 10 IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Brienz, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin