- Im Zimmer neben dem Enklavenzimmer muss die Trennwand mit Feuerwiderstand EI 30 erstellt werden. - Sofern im Zimmer über dem Enklavenzimmer der Boden unverändert bestehen bleibt, müssen an diesem Boden keine Brandschutzmassnahmen umgesetzt werden. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Brienz vom 25. September 2015 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.