2. Die Ziff. 3.2.2 (Fachbericht Brandschutz Nr. 40/2015 der Feueraufseherin der Einwohnergemeinde Brienz vom 10. Juli 2015) des Bauentscheids der Gemeinde Brienz vom 25. September 2015 wird von Amtes wegen wie folgt ersetzt: - Der Fachbericht Brandschutz bildet einen integrierten Bestandteil der Baubewilligung und ist bei der Umsetzung des Projekts mit den folgenden zwei Präzisierungen zu berücksichtigen. - Im Zimmer neben dem Enklavenzimmer muss die Trennwand mit Feuerwiderstand EI 30 erstellt werden.