Anlässlich des Augenscheins wurde von der Vertretung der Gemeinde Brienz angedeutet, dass eine Brandschutzauflage aus dem angefochtenen Bauentscheid nicht mehr den aktuellen Brandschutzvorschriften entspreche. Im Zimmer neben dem Enklavenzimmer müsse die Trennwand nicht mehr mit Feuerwiderstand REI 90 erstellt werden, es reiche der Feuerwiderstand EI 30. Zudem deuteten die Gemeindevertreter an, dass auf Brandschutzmassnahmen am Zimmerboden über dem Enklavenzimmer verzichtet werden könne, sofern dieser Boden unverändert belassen werde. Beides hat die Gemeinde Brienz in einer der BVE eingereichten Telefonnotiz vom 9. Februar 2016 bestätigt.