Auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann auch, soweit nicht verständlich ist, was der Beschwerdeführer geltend machen will. Dies gilt beispielsweise für seine Aussage, er werde bestraft "mit der Versetzung des westlich bestehenden Teilbrandschutzes zur Küche RA Nr. 110/2015/152 7 z.L. meines Luftraums, weil er seitens der Einsprecherin fehlt". Oder auch für die Aussage, er werde bestraft "mit noch niedrigeren Fensterbrüstungshöhen und Raumhöhen und Nutzungsverschiebungen z.L. geplanter Dusche-/WC-Raum mit bereits geplanten Minimalmassen".