Er macht geltend, dabei handle es sich um einen unzulässigen Eingriff in privatrechtliche Angelegenheiten. Damit werde ein Mittel geschaffen, jeden Wunsch oder jede Forderung der Beschwerdegegnerin durchsetzen zu können. Damit werde er mit der vollen Kostenübernahme der Brandschutz-, der Schallschutz- und der weiteren baulichen Massnahmen bestraft, weil sich die Beschwerdegegnerin weigere, Brandschutzauflagen zu erfüllen. Zusammengefasst solle er aufgrund dieser Nebenbestimmung verpflichtet werden, das nachbarliche Zimmer der Beschwerdegegnerin zu sanieren. Dies zulasten seiner Räumlichkeiten und implizit solle er dafür auch noch die Finanzierung übernehmen.