a) Der Beschwerdeführer verlangt die ersatzlose Streichung der folgenden Nebenbestimmung in Ziff. 3.2.1 des angefochtenen Bauentscheids: "Unabhängig von den bestehenden Wanddimensionen sind sämtliche in diesem Bauentscheid festgehaltenen Bestimmungen betreffend Brandschutz, Schallschutz und weiteren baulichen Massnahmen zu Lasten der Räumlichkeiten des Gesuchstellers auszuführen (inkl. Schliessung Schiessscharten). Die Tragsicherheit von stützenden Bauteilen ist zu gewähren." Er macht geltend, dabei handle es sich um einen unzulässigen Eingriff in privatrechtliche Angelegenheiten.