Am 9. Februar 2016 führte das Rechtsamt einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Danach erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften, die Vorakten und das Protokoll des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2015/152 3 II. Erwägungen 1. Eintreten