Mit Entscheid vom 25. September 2015 erteilte die Gemeinde Brienz die Baubewilligung. Dies unter anderem mit folgender Nebenbestimmung: "Unabhängig von den bestehenden Wanddimensionen sind sämtliche in diesem Bauentscheid festgehaltenen Bestimmungen betreffend Brandschutz, Schallschutz und weiteren baulichen Massnahmen zu Lasten der Räumlichkeiten des Gesuchstellers auszuführen (inkl. Schliessung Schiessscharte). Die Tragsicherheit von stützenden Bauteilen ist zu gewähren".