1. Der Beschwerdeführer reichte am 22. Juni 2015 bei der Gemeinde Brienz ein Baugesuch ein für eine Generalsanierung seines Teils des zusammengebauten Hauses auf Parzelle Brienz Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt im Wirkungsbereich des Uferschutzplans Nr. 2, Sektor B (Wohn- und Gewerbezone WG2). Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Beschwerdegegnerin Einsprache; sie ist Eigentümerin des anderen Hausteils auf Parzelle Brienz Grundbuchblatt Nr. E.________. RA Nr. 110/2015/152 2