Nach der Realisierung des Bauvorhabens der Beschwerdeführerin müsse diese Klassierung möglicherweise überprüft werden. Für eine Übernahme des D.________rains als Detailerschliessungsstrasse durch die Gemeinde müssten die Anforderungen an eine solche Strasse erfüllt sein. Deshalb sei sicherzustellen, dass durch die geplante Überbauung die Erstellung eines Trottoirs mit einer Breite von mindestens 1,5 m südwestlich des D.________rains nicht erschwert werde. Die angefochtene Auflage sei dahingehend abzuändern, dass die Beschwerdeführerin dazu verpflichtet werde, auf dem Baugrundstück einen entsprechenden Streifen von mindestens 1,5 m gegenüber dem D.________rain freizuhalten.