b) Die Erschliessung des Baugrundstücks erfolgt von der E.________strasse her über den D.________rain bzw. das Grundstück Urtenen-Schönbühl Grundbuchblatt Nr. F.________, das sich im Privateigentum einer Versicherung befindet. Die Gemeinde bringt vor, der D.________rain sei als Hauszufahrt bzw. als Zufahrt in die gemeinsame Einstellhalle der Grundstücke Urtenen-Schönbühl Grundbuchblatt Nrn. G.________, H.________, I.________, J.________, K.________, L.________, M.________ und N.________ klassiert. Nach der Realisierung des Bauvorhabens der Beschwerdeführerin müsse diese Klassierung möglicherweise überprüft werden.