Aufgrund der Pläne in den Vorakten steht fest, dass der allfällige Bau eines Trottoirs gemäss der angefochtenen Auflage unabhängig von der Ausübung der Baubewilligung möglich ist. Im Bereich, wo gemäss Auflage ein Trottoir erstellt werden soll, sind keine Bauten geplant. Vorgesehen ist einzig eine etwa 10 m lange Stützmauer, die zum D.________rain jedoch einen Abstand von 1,50 m aufweist.6 Der fragliche Bereich entlang des D.________rains bleibt damit auch bei Verwirklichung des Bauvorhabens frei. Die Ausübung der Baubewilligung ist vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens unabhängig.