"Die Bauherrschaft hat auf der westlichen Seite des D.________rains im Bereich ihrer Parzelle Nr. C.________ ein 1,5 m breites, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehendes Trottoir zu erstellen. Entlang des Trottoirs ist ein Leerrohr für eine allfällige Strassenbeleuchtung einzulegen. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Trottoir (genaue Abgrenzung, Unterhalt, Wegrecht zugunsten der Gemeinde etc.) regeln die Gemeinde und die Bauherrschaft nach Erstellung der Überbauung mittels Dienstbarkeitsvertrag. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Trottoir trägt die Bauherrschaft."