a) Die Beschwerdeführerin bemängelt das auf alten Bauplänen basierende Baugesuch mit falschen Massangaben (etwa Höhe 2 m statt 2.14 m). Zudem bringt sie vor, auf den Gesuchsplänen werde die bestehende Aussentreppe westseits als Zugang zum unteren Erdgeschoss und Eingangsbereich als der meist beeinträchtigte, höchst sensible Gebäudeteil einfach unterschlagen.