F.________, jedoch einzig auf Höhe dieses Zwischenganges (vgl. Fotos in den Vorakten). Die Fotos machen deutlich, dass die Sichtschutzwand aus Milchglas nicht prominent oder auffällig, und schon gar nicht störend in Erscheinung tritt. Weder bei den beiden betroffenen Gebäuden Route F.________ 33 und 35 noch bei den unmittelbar umliegenden Häusern (Route F.________ 31, gegenüber Route F.________ 34 und 36 sowie Chemin H.________ 2) handelt es sich um Baudenkmäler. Das unmittelbare Umgebungsbild der betroffenen Baugruppe mit verschiedenen Baudenkmälern (schützenswerte Gebäude an der Route F.________ 29 und 40 sowie am Chemin I.________ 1; erhaltenswertes Gebäude am K.___