c) Die umstrittene Sichtschutzwand befindet sich im Perimeter der Baugruppe A "Evilard, Route F.________", welche grosse Teile dieser Hauptstrasse umfasst. Sie liegt zwischen den beiden Gebäuden an der Route F.________ 33 und 35. Sie ist daher vom öffentlichen Raum nur sehr beschränkt einsehbar. Zu erkennen ist sie im Erschliessungstrakt zwischen den beiden Gebäuden und damit auch auf der Route 7 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 9/10 N. 4 und 13; BVR 2009 S. 328 E. 5.2 mit Hinweisen. 8 Baureglement der Gemeinde Leubringen/Evilard, genehmigt durch das AGR am 29. September 1998. 9 VGE 22887 vom 21.08.2007, E. 4.3, mit Hinweisen.