a) Die Beschwerdeführerin äussert ästhetische Bedenken. Die Sichtschutzwand passe in das Gesamtbild "wie die Faust aufs Auge". Der nicht nur bei Schönwetter prominent und diffus einfallende Schattenwurf auf das Milchglas erzeuge eine Art "Laterna Magica mit Szenenwechsel". Die Gemeinde entgegnet, weder die Liegenschaft Route F.________ 33 noch die zwei nachbarlichen Gebäude (Route F.________ 31 und 35) seien im Bauinventar als schützens- oder erhaltenswert aufgeführt. Es bestünden also relativ tiefe Anforderungen an die Ästhetik. Die Baubewilligungsbehörde sei daher nicht verpflichtet, ästhetische Einwände zu prüfen.